Bei der Beihilfe (für Beamt*innen bzw. deren Familienangehörige) gilt:
Ambulante Psychotherapie ist generell beihilfefähig. Das Antragsverfahren ähnelt dem der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. obigen Text) - sieht man von den vielen Formulardurchschriften ab. Ihre Beihilfestelle schickt auf Verlangen die nötigen Formulare zu oder Sie rufen sie online ab. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer Psychotherapie. Probatorische Sitzungen sind problemlos und ohne vorherige Genehmigung möglich.