Bei den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, IKK, Barmer, KKH etc.) gilt:
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch kassenzugelassene Therapeut*innen.
Doch es gilt einige Voraussetzungen zu beachten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass (1.) eine Psychotherapie notwendig und (2.) eine psychische Stabilisierung zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen werden in den ersten Gesprächen mit dem Therapeuten (den sogenannten probatorischen Sitzungen) geklärt und dann ggf. ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine fortlaufende Psychotherapie gestellt. Diese Schritte gehören zur Routine eines Psychotherapeuten. Die probatorischen Sitzungen helfen zudem die Frage zu beantworten, ob Therapeut*in und Patient*in gut zusammenarbeiten können.
Die Krankenkassen übernehmen alle anfallenden Kosten. Für das Erstgespräch und die ggf. nachfolgenden Termine brauchen Sie keine Überweisung von Ihrem Arzt vorlegen, es genügt die Mitgliedskarte Ihrer Krankenversicherung.
Manche Betriebskrankenkassen (BKK) bieten erweiterte Möglichkeiten. Darüber informiert Sie der nächste Reiter.