Wann kommt eine ambulante Psychotherapie nicht in Frage?
Es gibt einige wenige Zustände, unter denen eine ambulante Psychotherapie rechtlich ausgeschlossen oder aus lebenspraktischen Erwägungen nicht sinnvoll ist. Diese sind:
Fehlende Abstinenz bei Suchterkrankungen:
Eine langfristige ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen darf nur unter der Voraussetzung bestehender Abstinenz stattfinden. Die ambulante Psychotherapie hat hier nicht die Aufgabe des Entzugs und der Entwöhnung. Diese Behandlungsschritte erfolgen, vor allem bei einem massiven Suchtmittelkonsum, stationär unter ärztlicher Aufsicht. Bei gegebener Abstinenz kann und darf eine ambulante Psychotherapie aber die Patient*innen darin unterstützen, die Abstinenz aufrechtzuerhalten und Hintergrundprobleme zu bearbeiten, in denen die Sucht ihren Ursprung hat.
Essstörungen bei vitaler Gefährdung:
Im Rahmen einer Essstörung kann es aufgrund einer langfristigen Mangelernährung zu lebensbedrohlichen körperlichen Zuständen kommen. Unter diesen Umständen muss zunächst eine spezielle Behandlung im stationären oder teilstationären Setting stattfinden, die für eine nötige Grundstabilität sorgt.
Akute Psychosen:
Sollten Sie an einer Krankheit aus der Gruppe der schizophrenen Erkrankungen (z. B. Schizophrenie, Schizoaffektive Störung) leiden, ist im Falle einer akuten psychotischen Episode eine ambulante Behandlung nicht ausreichend und überfordernd. Es sollte zunächst eine (vollstationäre) psychiatrische Behandlung stattfinden und die akute psychotische Episode beendet sein, bevor eine ambulante Therapie aufgenommen bzw. fortgesetzt werden kann.
Akute Suizidalität:
Sollten Sie mit konkreten Gedanken beschäftigt sein, sich das Leben zu nehmen (z. B. konkrete Pläne oder Vorbereitung eines Suizids), bietet eine ambulante Psychotherapie keine ausreichende Unterstützung. Sie sollten sich in diesem Fall in eine vollstätionäre psychiatrische Behandlung in einer Klinik begeben. Zögern Sie hiermit bitte nicht. Wurde in diesem Rahmen wieder ausreichend Stabilität geschaffen, kann eine ambulante Psychotherapie aufgenommen bzw. fortgesetzt werde